Das Wichtigste in Kürze
- Wanderratten leben am Wasser, deshalb sind Grundstücke an Volme, Lenne, Ennepe, Ruhr und Hönne häufiger betroffen als Lagen ohne Gewässer.
- Baue in der Böschung und Laufwege zur Uferkante deuten auf Tiere vom Wasser, Kot am Bodenablauf und Schmierstreifen an Rohren auf den Kanal.
- Kompost mit Essensresten, Vogelfutter, Teichfutter und Hühnerställe halten die Tiere auf dem Grundstück, eine freie Böschung nimmt ihnen die Deckung.
- Für öffentliche Flächen und das Kanalnetz ist die Kommune oder der Entwässerungsbetrieb zuständig, auf Privatgrund beauftragt der Eigentümer.
- Am Ufer arbeiten wir mit gesicherten Köderstationen in Abstand zum Wasser und mit Schlagfallen, nie mit offen ausgelegtem Gift.
Warum Ufer und Böschungen Ratten anziehen
Die Wanderratte ist ein Wassertier, auch wenn man sie im Keller trifft. Sie schwimmt gut, taucht und legt ihre Baue am liebsten in Uferböschungen an, wo der Boden locker ist und der Eingang im Bewuchs verschwindet. Ein Bach liefert Trinkwasser, Deckung und Nahrung: Schnecken, Insekten, Aas, angeschwemmte Reste. Dazu kommt der Uferbewuchs aus Brombeeren, Brennnesseln und Knöterich, in dem die Tiere tagsüber unbemerkt bleiben. Wer ein Grundstück direkt am Wasser hat, teilt es sich mit einem Lebensraum, der für Ratten fast ideal ist. Das gilt für die Volme in Hagen genauso wie für Lenne, Ennepe, Ruhr und Hönne.
Unser Einsatzgebiet hat dazu viele verrohrte Bäche. Unter den Innenstädten laufen Gewässer in Betonrohren, die an Einläufen und Auslässen offen sind. Diese Rohre verbinden das Ufer mit dem Kanalnetz und mit Kellern, und Ratten nutzen sie wie Straßen. Regenrückhaltebecken sind ein weiterer Punkt. Sie liegen oft am Rand von Wohngebieten, sind mit Gras und Gehölzen bewachsen und haben Ein- und Auslaufbauwerke aus Beton mit Hohlräumen. Nach Starkregen steigt das Wasser, die Baue werden geflutet, und die Tiere ziehen in die Gärten der Nachbarschaft. Ein paar Tage später ist das Becken wieder leer, aber der Weg zum Kompost ist gelernt.
Hinzu kommt die Hanglage vieler Orte im Märkischen Kreis und im Ennepe-Ruhr-Kreis. Böschungen mit Trockenmauern, Stützwänden und Treppen sind voller Spalten, und darunter liegt oft altes Leitungsnetz. Ein Grundstück, das unten an den Bach grenzt und oben an die Straße, hat auf zwei Seiten Zugang für Ratten. Deshalb sehen wir in solchen Lagen mehr Befall als in ebenen Neubaugebieten ohne Gewässer, und deshalb ist die Bekämpfung dort auch aufwendiger als in einem einzelnen Keller.
Typische Lagen zwischen Volme, Lenne und Hönne
In Hagen treffen Volme, Ennepe und Lenne auf die Ruhr, und viele Wohnstraßen liegen unmittelbar an einem dieser Flüsse oder an einem der Bäche, die aus den Hängen herunterkommen. Dazu kommen die alten Industrieflächen entlang der Volme mit stillgelegten Kanälen, Kellern und Ufermauern. Als Kammerjäger in Hagen sehen wir Befall am Ufer deshalb häufiger als in den Höhenlagen, und besonders dort, wo ein Bach verrohrt unter Straße und Hof hindurchläuft und irgendwo hinter dem Haus wieder ans Licht kommt.
Im Lennetal zwischen Hohenlimburg, Altena und Werdohl liegen Häuser und Betriebe eng zwischen Fluss, Bahn und Hang. Die Ufermauern sind alt, dahinter Schotter und Hohlräume. In Menden und Balve ist es die Hönne mit ihren Zuflüssen, in Hemer die Oese, in Iserlohn sind es verrohrte Bäche unter der Innenstadt und der Seilersee mit seinen Uferwegen. An der Ruhr in Wetter, Herdecke und Schwerte kommen Hengsteysee und Harkortsee dazu, an denen Spaziergänger Enten füttern. Überall dasselbe Muster: Wasser, Deckung, Futter, und in der Nähe ein Grundstück mit Kompost oder Hühnerstall.
Ufer oder Kanal, woher die Tiere kommen
Bevor jemand Stationen aufstellt, sollte klar sein, woher die Ratten kommen. Tiere vom Ufer erkennen Sie an Bauen in der Böschung: faustgroße Löcher ohne Erdhügel, glatt getretener Eingang, oft unter Wurzeln oder Steinen mit Blick zum Wasser. Von dort führen Laufwege als flache Rinnen durch das Gras zum Kompost, zum Hühnerstall oder zur Terrasse. Kot liegt an der Uferkante, auf Steinen und an Zaunpfosten. In der Dämmerung sieht man die Tiere am Wasser entlang laufen, immer dieselbe Strecke. Führt der Bach im Sommer wenig Wasser, erkennt man Trittsiegel und die Schleifspur des Schwanzes im Schlamm.
Tiere aus dem Kanal zeigen sich anders. Der Kot liegt im Keller neben dem Bodenablauf, in der Waschküche oder im Heizungsraum, nicht im Garten. An Rohren und Wanddurchführungen sitzen dunkle Schmierstreifen, im Ablauf fehlt das Wasser im Geruchsverschluss, oder der Deckel des Revisionsschachts sitzt schief. Typisch ist auch, dass der Befall nach Kanalarbeiten oder nach Starkregen beginnt, weil die Tiere dann aus dem Netz gedrückt werden. Ein Blick in den Kontrollschacht auf dem Grundstück hilft: Nagespuren an der Schachtwand, Kot auf dem Podest oder ein Loch im alten Steinzeugrohr sind eindeutig.
Oft kommen beide Wege zusammen. Der Bach liefert die Tiere, und ein defekter Hausanschluss oder eine offene Kellerlüftung führt sie ins Gebäude. Deshalb sucht unser Techniker beim ersten Termin nicht nur nach Kot, sondern nach der Verbindung: Wo ist der Bau, wo ist die Lücke, wo laufen die Tiere. Erst danach steht fest, welche Stationen wohin gehören und was abgedichtet werden muss. Diese Suche gehört bei uns zu jeder Rattenbekämpfung dazu, denn ohne sie stehen die Stationen an der falschen Stelle und der Befall bleibt.
- Bau in der Böschung mit offenem, glatt getretenem Eingang: Die Tiere leben am Ufer.
- Kot am Bodenablauf und Schmierstreifen an Rohren: Die Tiere kommen aus dem Kanal.
- Befall beginnt nach Starkregen oder Kanalarbeiten: Das Netz ist die Quelle.
- Laufwege vom Wasser zum Kompost oder Stall: Der Garten ist der gedeckte Tisch.
- Nagespuren oder Kot im Kontrollschacht: Der Hausanschluss ist undicht.
Was Sie am Wasser selbst tun können
Den Bach können Sie nicht verlegen, das Futterangebot auf dem Grundstück schon. Der Kompost ist der wichtigste Punkt. Gekochte Essensreste, Brot, Fleisch und Käse gehören nicht hinein, sondern in die Biotonne. Ein geschlossener Komposter mit Bodengitter ist besser als der offene Haufen an der Böschung. Vogelfutter nur in Mengen, die am Tag leergefressen werden, und nicht auf dem Boden. Was nachts noch im Futterhaus liegt, gehört den Ratten. Fallobst regelmäßig aufsammeln, vor allem im Herbst, wenn das Angebot am Ufer knapp wird und die Tiere weiter laufen als sonst.
Teiche sind ein eigenes Thema. Fischfutter, das auf dem Wasser schwimmt, treibt an den Rand und lockt Ratten an, genau wie Uferpflanzen mit dichtem Wurzelwerk, unter denen sich gut graben lässt. Füttern Sie sparsam und halten Sie den Teichrand offen. Beim Hühnerstall gilt dasselbe wie beim Kompost: Futter in verschlossenen Behältern, Futterautomaten abends leeren oder hochhängen, den Stall auf eine Betonplatte oder engmaschigen Draht stellen, damit niemand von unten hineingräbt. Für Kaninchenställe und Meerschweinchengehege gilt das ebenso.
Die Böschung selbst sollte keinen Unterschlupf bieten. Brombeeren, Efeu und Knöterich bis zum Ufer zurückschneiden, Holzstapel und Steinhaufen nicht direkt an die Uferkante legen, alte Paletten und Planen entfernen. Wo Ratten graben, lässt sich der Eingang mit grobem Schotter füllen, darin bauen sie ungern. Am Haus: Bodenabläufe mit Rückstauklappe oder Gitter sichern, Lüftungsöffnungen vergittern, Kellertüren zum Garten dicht halten. Damit bekommen Sie einen bestehenden Befall nicht weg, aber Sie nehmen ihm den Grund, sich bei Ihnen festzusetzen.
- Keine gekochten Essensreste, kein Fleisch und kein Brot auf den Kompost.
- Vogelfutter nur tagsüber und in Mengen, die abends leer sind.
- Teich sparsam füttern und den Uferrand frei von dichtem Bewuchs halten.
- Hühner- und Kaninchenfutter in verschlossenen Behältern lagern.
- Böschung zurückschneiden, Holzstapel und Steinhaufen von der Uferkante weg.
- Bodenabläufe und Lüftungsöffnungen am Haus sichern.
Wer für Bach, Kanal und Grundstück zuständig ist
Bei Ratten am Wasser ist die Zuständigkeit oft geteilt, und das führt zu Streit zwischen Nachbarn und Behörden. Grundsatz: Für öffentliche Flächen und für das Kanalnetz ist die Kommune zuständig, in vielen Städten über den Entwässerungsbetrieb. In Hagen ist das der Wirtschaftsbetrieb Hagen (WBH), der die Stadtentwässerung betreibt. Sichtungen an Bachläufen, in Parks, an Regenrückhaltebecken oder an Schächten auf der Straße können Sie dort melden. Der Betrieb prüft dann, wo im Netz beködert wird. In Iserlohn, Menden und den anderen Städten unseres Gebiets laufen Meldungen bei der Stadtverwaltung oder dem jeweiligen Stadtentwässerungsbetrieb zusammen.
Auf Privatgrund beauftragt der Eigentümer, bei Wohnanlagen die Hausverwaltung. Das gilt auch für die private Uferböschung und für den eigenen Hausanschluss bis zur Grundstücksgrenze; ab dort ist der Kanal öffentlich. Ein Bach, der durch mehrere Gärten läuft, ist dabei oft in Teilen privat und in Teilen öffentlich. Wer den Verlauf nicht kennt, fragt beim Katasteramt oder beim Entwässerungsbetrieb nach. Bei Mietwohnungen zeigt der Mieter den Befall dem Vermieter an, die akute Bekämpfung ist Sache des Vermieters und wird von ihm beauftragt.
In der Praxis reicht die Bekämpfung auf einer Seite selten. Wenn der Nachbar weiter Vogelfutter streut oder das Becken der Stadt unbehandelt bleibt, kommen die Tiere zurück. Wir sprechen deshalb mit Ihnen darüber, wer sonst noch beteiligt sein sollte, und stimmen uns auf Wunsch mit der Hausverwaltung oder dem Nachbarn ab. Im Kanal und auf öffentlicher Fläche können wir nicht tätig werden, solange die Kommune nicht beauftragt. Die Meldung dort lohnt sich trotzdem, weil sie oft eine Beköderung im Netz auslöst und damit den Druck vom Ufer nimmt.
So läuft die Bekämpfung am Ufer ab
Am Wasser gelten strengere Regeln als im Keller. Rattenköder mit Antikoagulanzien dürfen nicht ins Gewässer gelangen, deshalb stehen Köderstationen mit Gift mindestens fünf Meter von Bach, Teich und Abläufen entfernt. Direkt an der Uferkante arbeiten wir mit Schlagfallen in Schutzboxen, die nur Nager erreichen. Offen ausgelegtes Gift gibt es nicht, weder bei uns noch aus dem Baumarkt; es gefährdet Hunde, Igel, Greifvögel und das Wasser selbst. Alle Stationen sind verschlossen, nummeriert und im Plan eingetragen, damit am Ende nichts am Ufer zurückbleibt.
Der erste Termin beginnt mit der Kontrolle: Baue, Laufwege, Kot, Zustand von Bodenabläufen, Kontrollschacht und Lüftungen. Danach setzt der Techniker Stationen und Fallen an die Laufwege, nicht dorthin, wo es bequem ist, sondern dahin, wo die Tiere sich sicher fühlen: am Fuß der Böschung, hinter dem Komposter, an der Stallwand. Gleichzeitig werden die Zugänge ins Haus gesichert: Rückstauklappe in den Bodenablauf, Gitter vor die Lüftung, Lücken an Rohrdurchführungen mit Stahlwolle und Mörtel schließen. Was ein Fachbetrieb übernehmen muss, etwa einen gebrochenen Hausanschluss, benennen wir Ihnen mit Lage und Befund.
Bei den Kontrollterminen prüfen wir Köderaufnahme und Fangzahlen, füllen nach, versetzen Stationen und tauschen Fallen. Nimmt keine Station mehr auf, bauen wir alles ab und nehmen Köderreste mit, denn eine Dauerbeköderung ohne Befall ist nicht erlaubt. Sie erhalten eine Dokumentation der Maßnahme. Die Stationen selbst können Sie kaufen oder von uns mieten. Bei größeren Objekten am Wasser, etwa einer Wohnanlage mit Uferweg oder einem Betrieb mit eigenem Regenrückhaltebecken, sehen wir uns die Sache auf Wunsch vorher an und machen ein Angebot.
Warum der Nachschub vom Wasser Kontrollen nötig macht
Ein Rattenbefall im Keller eines Reihenhauses lässt sich eingrenzen: Die Tiere kommen aus einer Lücke, die Lücke wird geschlossen. Am Bach ist es anders. Entlang des Ufers lebt eine Population, die weit über Ihr Grundstück hinausreicht. Fangen Sie die Tiere auf Ihrem Stück, rücken aus der Nachbarschaft neue nach, solange Futter und Deckung stimmen. Deshalb besteht die Bekämpfung am Wasser aus einer Folge von Kontrollen, bei denen wir sehen, ob noch Nachschub kommt, und die Stationen dorthin versetzen, wo die neuen Tiere auftauchen.
Wie viele Termine nötig werden, entscheidet der Befall. Wir legen das vorher nicht fest, und wir nennen auch keinen Gesamtpreis für die ganze Maßnahme, weil niemand weiß, wie lange der Fluss nachliefert. Was Sie kennen, ist der Festpreis je Termin: für den ersten Termin nach der kostenlosen telefonischen Erstberatung und für jeden Kontrolltermin ebenso. Sie zahlen per Rechnung nach jedem Termin. Privathaushalte können die Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen, wenn die Rechnung überwiesen wurde.
Für Betriebe am Wasser, etwa eine Bäckerei an der Volme oder eine Lagerhalle neben einem Rückhaltebecken, empfiehlt sich nach der Bekämpfung ein giftfreies Schädlingsmonitoring nach HACCP, damit ein neuer Zulauf früh auffällt und die Dokumentation für Kontrollen stimmt. Für Privatgrundstücke reicht ein eigener Blick auf Böschung, Kompost und Bodenabläufe im Frühjahr und im Herbst. Wenn Sie Löcher in der Böschung, Kot am Ufer oder Laufwege im Gras entdecken, rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp. Am Telefon klären wir, was zu tun ist, was der erste Termin kostet und wann ein Termin möglich ist, meist innerhalb von 1 bis 2 Werktagen. Alle Wege stehen auf der Kontaktseite.
Rechtslage in Kürze
- Rattenköder mit Antikoagulanzien dürfen seit dem 01.07.2026 nur noch geschulte berufsmäßige Verwender mit Sachkunde einsetzen, und zwar erst nach festgestelltem Befall und nur in gesicherten Köderstationen. (Biozid-Verordnung (EU) 528/2012, § 15c GefStoffV)
- Köderstationen mit Rodentiziden müssen mindestens 5 Meter Abstand zu Gewässern und Abläufen halten, damit kein Wirkstoff ins Wasser gelangt. (Zulassungsauflagen der BAuA nach Biozid-Verordnung (EU) 528/2012)
- Eine Dauerbeköderung ohne Befall ist seit 2014 grundsätzlich untersagt und seit dem 01.07.2026 ohne Ausnahme; nach der Bekämpfung werden die Stationen abgebaut. (Zulassungsauflagen nach Biozid-Verordnung (EU) 528/2012)
- Klebefallen gegen Ratten und andere Wirbeltiere sind verboten. (TierSchG § 13 Abs. 1)
- Mieter zeigen einen Rattenbefall dem Vermieter an; die akute Bekämpfung ist Instandhaltung und Sache des Vermieters. (BGB § 536c, BGB § 535 Abs. 1)
- Privathaushalte können 20 Prozent der Arbeitskosten bis 4.000 Euro im Jahr von der Steuer abziehen, nur mit Rechnung und Überweisung. (EStG § 35a)
Diese Punkte fassen die Gesetzeslage zusammen und ersetzen keine Rechtsberatung. Im Einzelfall entscheiden Behörde oder Gericht.
