Das Wichtigste in Kürze
- Eine Köderstation ist ein verschlossener, verankerter und nummerierter Kasten, in den nur Ratten oder Mäuse hineinkommen.
- Gift liegt nur nach festgestelltem Befall darin, das laufende Monitoring arbeitet mit giftfreien Kontrollstationen.
- Rattengift dürfen seit dem 01.07.2026 nur geschulte berufsmäßige Verwender einsetzen, Dauerbeköderung ist ohne Ausnahme verboten.
- Kauf passt zu dauerhaften Objekten mit eigener Betreuung, Miete zu verteilten Liegenschaften ohne feste Ansprechperson.
- Die Dokumentation je Station braucht die Hausverwaltung für die Eigentümerversammlung, der Betrieb für Veterinäramt und Audit.
Was eine Köderstation ist und warum sie verschlossen sein muss
Eine Köderstation ist ein verschlossener Kasten aus Kunststoff oder Metall mit einem oder zwei Eingängen, die nur für Ratten oder Mäuse passierbar sind. Innen liegt der Köder in einer Halterung, oft auf einem Dorn oder in einer Mulde, damit das Tier ihn nicht herausträgt. Der Deckel ist mit einem Schlüssel gesichert, und nur wer diesen Schlüssel hat, kommt an den Inhalt. Für Hausverwaltungen und Betriebe ist genau das der Punkt: Am Müllstandplatz, im Keller einer Wohnanlage oder an der Rampe eines Lagers halten sich Kinder, Hunde, Katzen und Wildtiere auf. Ein offen ausgelegter Köder wäre dort nicht nur verboten, sondern eine echte Gefahr.
Die Station wird fest verankert: mit Dübel an der Wand, mit Erdanker im Beet oder auf einer Betonplatte, damit niemand sie versehentlich umstößt oder mitnimmt. Sie steht an einem Laufweg, also dicht an der Wand, hinter einem Container, neben einem Kanaldeckel oder an einer Rohrdurchführung. Ratten meiden offene Flächen und nehmen einen dunklen, engen Tunnel gern an. Die Station ist deshalb kein Fremdkörper im Revier, sondern ein Versteck, das die Tiere freiwillig aufsuchen. Wie stark sie angenommen wird, zeigt sich an Nagespuren am Köder, an Kot im Tunnel und bei Kontrollstationen am Abdruck auf dem Detektionsblock.
Jede Station trägt eine Nummer. Sie steht außen auf dem Gehäuse, im Lageplan des Objekts und in jedem Kontrollprotokoll. Ohne Nummer lässt sich später nicht nachvollziehen, welche Station am Müllplatz angeschlagen hat und welche im Keller seit Monaten ruhig ist. Dazu kommt ein Warnaufkleber mit dem Hinweis auf den Inhalt, dem Namen des Fachbetriebs und einer Rufnummer für Rückfragen. Das verlangen die Zulassungsauflagen der Mittel, und es hilft im Alltag: Der Hausmeister weiß, wen er anruft, wenn eine Station beschädigt ist, und der Mieter weiß, dass der graue Kasten hinter der Tonne dort hingehört.
Akutbekämpfung mit Rodentizid oder Monitoring ohne Gift
Dieselbe Station kann zwei verschiedene Aufgaben haben. Bei der Rattenbekämpfung nach festgestelltem Befall liegt darin ein Rodentizid, also ein Giftköder. Ziel ist, die Population an einem Müllplatz, in einem Keller oder an einer Böschung an der Volme in überschaubarer Zeit zu beenden. Der Techniker stellt die Stationen an die Laufwege, prüft die Aufnahme bei jedem Kontrolltermin, füllt nach oder versetzt und baut ab, wenn keine Aufnahme mehr messbar ist. Wie viele Termine nötig werden, entscheidet der Befall. Der Giftköder ist eine Maßnahme mit Anfang und Ende, kein Dauerzustand.
Beim Monitoring ist die Station giftfrei bestückt. Innen liegt ein Non-Tox-Köder, ein Block ohne Wirkstoff, an dem Nager nagen und dabei Spuren hinterlassen, oder ein Detektionsblock, der Kot, Haare und Nagestellen sichtbar macht. Alternativ steht eine Schlagfalle in der Station. Die Kontrollstation beantwortet eine einzige Frage: Gibt es hier Aktivität? Solange die Antwort Nein lautet, passiert nichts weiter, außer dass das Protokoll die Ruhe festhält. Lautet sie Ja, beginnt die gezielte Bekämpfung an genau dieser Stelle, zeitlich begrenzt und dokumentiert, und danach läuft die Station wieder giftfrei weiter.
Für Hausverwaltungen und Betriebe ist die Kombination aus beidem der Normalfall geworden. Ein Schädlingsmonitoring mit Kontrollstationen läuft das ganze Jahr an Müllstandplätzen, in Tiefgaragen, an Rampen und Toren. Schlägt eine Station an, wird die Akutbekämpfung angehängt und wieder beendet. Für eine Bäckerei in Iserlohn oder ein Wohnungsunternehmen mit Liegenschaften in Hagen und Dortmund heißt das: keine Giftstationen auf Vorrat, aber ein Frühwarnsystem, das den Befall erkennt, bevor Mieter eine Ratte am Spielplatz sehen oder ein Kunde Kot im Verkaufsraum.
Was das Gesetz zu Köderstationen sagt
Die gängigen Rattengifte sind Antikoagulanzien, also blutgerinnungshemmende Wirkstoffe der zweiten Generation. Ihre Zulassung läuft über die Biozid-Verordnung (EU) 528/2012, und die Zulassungsauflagen legen fest, wer sie anwenden darf und wie. Seit dem 01.07.2026 sind Antikoagulanzien nur noch für geschulte berufsmäßige Verwender mit Sachkunde nach § 15c Gefahrstoffverordnung zugelassen. Ein Hausmeister ohne Sachkunde darf sie nicht kaufen und nicht auslegen, auch nicht in eine vorhandene Station. Für die Hausverwaltung heißt das: Die Station kann ihr gehören, den Giftköder darin legt der Fachbetrieb.
Zweiter Punkt ist die Dauerbeköderung. Köderstationen vorsorglich mit Gift zu bestücken, ohne dass ein Befall festgestellt wurde, war seit 2014 grundsätzlich untersagt und ist seit dem 01.07.2026 ohne Ausnahme verboten, auch in Lebensmittelbetrieben und anderen hygienesensiblen Bereichen. Gift kommt erst nach festgestelltem Befall in die Station und nach dem Ende der Bekämpfung wieder heraus. Darum ist das alte Modell, bei dem der Schädlingsbekämpfer bei jedem Besuch nur die Giftblöcke tauschte, Geschichte. An seine Stelle tritt das Monitoring mit giftfreien Kontrollstationen, das oben beschrieben ist.
Weitere Auflagen betreffen den Standort: Köderschutzstationen mit Gift halten 5 Meter Abstand zu Gewässern und Abläufen, in unserem Gebiet mit Volme, Lenne, Ennepe und Ruhr ein Punkt, der bei jedem Stationsplan mitgedacht wird. Klebefallen gegen Ratten und Mäuse sind nach § 13 Abs. 1 Tierschutzgesetz verboten. Für Ratten im Kanalnetz und auf öffentlichen Flächen ist die Kommune oder der Entwässerungsbetrieb zuständig, in Hagen der Wirtschaftsbetrieb Hagen. Auf Privatgrund beauftragt der Eigentümer oder die Hausverwaltung den Fachbetrieb. Für Lebensmittelbetriebe ergibt sich die Pflicht zum Schutz vor Schädlingen und zur Dokumentation aus der Verordnung (EG) 852/2004.
Köderstationen kaufen und selbst besitzen
Beim Kauf gehören die Stationen dem Eigentümer oder dem Betrieb. Sie zahlen einmal, die Stationen bleiben am Objekt, auch wenn der Wartungsvertrag irgendwann wechselt oder endet. Für eine Wohnungsgesellschaft mit vielen Liegenschaften kann das buchhalterisch einfacher sein: Anschaffung als Sachanlage, danach nur noch die Kontrolltermine als laufende Kosten. Auch wer eine Anlage von einem anderen Betrieb übernimmt, hat die Stationen häufig schon gekauft. Wir prüfen dann Zustand und Standorte, übernehmen brauchbare Stationen in den neuen Stationsplan und ersetzen nur, was defekt ist.
Der Kauf bringt Pflichten mit. Wird eine Station beschädigt, vom Schneepflug erfasst, vom Sperrmüll mitgenommen oder vom Rasenmäher zerlegt, ersetzt der Eigentümer sie. Schlüssel, Ersatzdeckel und Erdanker liegen bei ihm, und der Hausmeister braucht eine Übersicht, welche Station wo steht. Verändert sich das Objekt, etwa durch einen neuen Müllstandplatz oder einen Anbau, kauft er Stationen nach. Das ist kein großer Posten, aber einer, den jemand im Haus im Blick behalten sollte. Bei einem Betrieb mit einer festen Person für Hygiene und Haustechnik funktioniert das gut, bei einer Verwaltung mit wechselnden Objektbetreuern eher nicht.
- Sie zahlen einmal und behalten die Stationen unabhängig vom Dienstleister.
- Ersatz bei Beschädigung, Diebstahl oder Verschleiß organisiert und bezahlt der Eigentümer.
- Der Giftköder in der Station bleibt trotzdem Sache des sachkundigen Fachbetriebs.
- Die Dokumentation je Station übernimmt der Fachbetrieb bei den Kontrollterminen.
- Beim Wechsel des Dienstleisters bleiben Standorte und Nummern erhalten.
Köderstationen mieten und alles im Wartungsvertrag haben
Bei der Miete stellt der Fachbetrieb die Stationen, und sie bleiben sein Eigentum. Die Miete steht als eigener Posten im Wartungsvertrag, getrennt vom festen Preis je Kontrolltermin. Dafür ist der Austausch enthalten: Eine gebrochene Station, ein verlorener Deckel, ein Erdanker, den der Winterdienst herausgerissen hat, werden beim nächsten Kontrolltermin ersetzt, ohne dass jemand im Haus etwas bestellt. Der Techniker hat die Ersatzteile auf dem Fahrzeug, kennt den Stationsplan und trägt den Tausch ins Protokoll ein. Für die Hausverwaltung ist das ein Vorgang weniger.
Die Miete passt zu Objekten, bei denen niemand vor Ort für die Technik zuständig ist: Wohnanlagen mit externem Hausmeisterdienst, Filialbetriebe mit wechselnder Besetzung, Gewerbeparks mit vielen Mietern. Sie passt auch, wenn unklar ist, wie lange die Anlage laufen soll, etwa bei einem Objekt, das verkauft oder umgebaut wird. Endet der Vertrag, holt der Fachbetrieb die Stationen ab, und die Sache ist erledigt. Kein Restbestand im Keller, kein Kasten mit Warnaufkleber, für den sich niemand mehr zuständig fühlt.
Auch bei der Miete gehören Stationsplan, Protokolle und Nachweise zum Objekt, nicht zum Fachbetrieb. Sie bekommen die Unterlagen je Liegenschaft, damit sie bei einem Wechsel des Dienstleisters oder bei einer Prüfung vorliegen. Wir sagen das so deutlich, weil es in der Branche anders vorkommt. Eine Dokumentation, die nur beim Dienstleister liegt, hilft dem Eigentümer bei der nächsten Eigentümerversammlung wenig und dem Betrieb im Audit gar nicht.
- Kein Anschaffungsposten, die Miete läuft im Wartungsvertrag mit.
- Austausch defekter oder verschwundener Stationen ist enthalten.
- Stationen werden nachgerüstet, wenn sich das Objekt ändert.
- Bei Vertragsende holt der Fachbetrieb alle Stationen ab.
- Dokumentation, Plan und Nachweise bleiben beim Objekt.
Welche Variante zu welchem Objekt passt
Köderstationen kaufen oder mieten: Eine feste Regel gibt es nicht, aber ein Muster. Kauf lohnt sich, wenn das Objekt dauerhaft bleibt, jemand vor Ort die Anlage im Blick hat und die Zahl der Stationen groß ist: ein Lebensmittelwerk mit Außenring, eine Wohnungsgesellschaft mit eigener Haustechnik, ein Klinikgelände mit eigener Betriebsabteilung. Miete lohnt sich bei kleineren Anlagen, bei verteilten Objekten ohne feste Ansprechperson, bei befristeten Anlagen und überall dort, wo die Verwaltung keine Sachanlagen für die Schädlingsbekämpfung führen will. Eine Mischform ist möglich: vorhandene gekaufte Stationen bleiben, neue Standorte kommen zur Miete dazu.
In beiden Fällen bleibt der Kontrolltermin gleich: fester Preis je Termin, giftfreie Station, Protokoll je Nummer, gezielte Bekämpfung nur bei Befall. Der Unterschied liegt allein bei den Kästen. Deshalb rechnen wir beides im Angebot getrennt aus, Miete oder Kauf als eigene Zeile, und Sie entscheiden. Bei größeren Objekten sehen wir uns die Sache auf Wunsch vorher an und machen Ihnen ein Angebot. Am Telefon klären wir, was zu tun ist, was der erste Termin kostet und wann ein Termin möglich ist. Die telefonische Erstberatung ist kostenlos, abgerechnet wird per Rechnung nach jedem Termin.
- Kauf: dauerhaftes Objekt, feste Ansprechperson vor Ort, viele Stationen.
- Miete: verteilte Liegenschaften, wechselnde Betreuer, befristete Nutzung.
- Mischform: gekaufte Stationen übernehmen, neue Standorte zur Miete ergänzen.
- In jedem Fall: Kontrolltermin zum festen Preis und Dokumentation je Station.
So sieht die Dokumentation je Station aus
Zu jeder Station gehören drei Dinge: ein Eintrag im Lageplan, ein Eintrag in der Stationsliste und ein Eintrag je Kontrolltermin im Protokoll. Der Lageplan ist eine Skizze oder ein Grundriss des Objekts mit allen Stationsnummern, für eine Wohnanlage etwa Müllstandplatz, Kellerzugang, Tiefgaragenrampe und Spielplatzrand. Die Stationsliste sagt, welcher Typ dort steht, seit wann, wie bestückt und in wessen Eigentum. Das Protokoll hält je Termin fest, was der Techniker an jeder Nummer vorgefunden hat: keine Aktivität, Nagespuren, Kot, Fang, Station beschädigt, Station ersetzt, Köder eingesetzt, Köder entnommen.
Bei Befall kommt ein zweiter Teil dazu: die Befallsermittlung mit Datum, Ort und Umfang, die eingesetzten Mittel mit Sicherheitsdatenblatt, die Zahl der Stationen mit Gift, der Abschluss mit Datum und der Rückbau. Genau diese Kette verlangt die Rechtslage seit dem 01.07.2026, denn sie belegt, dass Gift nur nach festgestelltem Befall und nur zeitlich begrenzt in der Station lag. Dazu kommen der Sachkundenachweis des Technikers und, bei Betrieben mit Zertifizierung, die Trendauswertung je Station über das Jahr. Wir erfassen das digital vor Ort, mit Datum, Stationsnummer und Befund.
Gebraucht wird die Dokumentation an drei Stellen. In der Eigentümerversammlung, wenn Beirat oder Eigentümer fragen, warum am Müllplatz graue Kästen stehen und was sie bringen: Plan und Protokolle zeigen, welche Station wann angeschlagen hat und was daraufhin geschah. Beim Veterinäramt, das in Bäckerei, Metzgerei oder Kantine die Eigenkontrolle nach der Verordnung (EG) 852/2004 prüft und Stationsplan und Protokolle sehen will. Und im Audit nach IFS oder BRC, wo der Auditor zusätzlich Trend, Sachkunde und Sicherheitsdatenblätter verlangt. Wer die Unterlagen je Objekt sauber hat, erklärt in allen drei Fällen nichts lange.
- Lageplan mit allen Stationsnummern und Standorten.
- Stationsliste mit Typ, Bestückung, Einbaudatum und Eigentum.
- Protokoll je Kontrolltermin und je Station mit Befund.
- Befallsermittlung, Maßnahme, Mittel und Rückbau bei jedem Einsatz von Gift.
- Sachkundenachweise und Sicherheitsdatenblätter für Amt und Auditor.
Was wir für Hausverwaltungen und Betriebe übernehmen
Wir richten Köderstationen für Wohnungsgesellschaften, Hausverwaltungen, Lebensmittelbetriebe und Industrie ein, als Akutbekämpfung nach Befall und als laufendes Monitoring. Für Hausverwaltungen mit mehreren Liegenschaften in Hagen fassen wir Müllstandplätze, Keller und Außenanlagen in einer Tour zusammen, mit einem Protokoll je Objekt. Betriebe im Dortmunder Süden und im Märkischen Kreis bekommen dasselbe Muster mit den Bausteinen, die ihre Prüfer erwarten. Termine sind meist innerhalb von 1 bis 2 Werktagen möglich, bei akutem Befall oft noch am selben Tag.
Bestehende Anlagen übernehmen wir, auch wenn ein anderer Betrieb sie eingerichtet hat. Wir prüfen Standorte und Zustand, stellen die Bestückung auf giftfrei um, nummerieren nach und legen einen neuen Stationsplan an. Auch Mäuse laufen über Stationen desselben Prinzips, für Zwischendecken, Lager und Vorratsräume passen kleinere Gehäuse, mehr dazu bei der Bekämpfung von Mäusen. Unsere Techniker sind geprüfte Schädlingsbekämpfer (IHK) mit Sachkunde, sie kommen in neutraler Kleidung und mit Fahrzeugen ohne Aufschrift. Außerhalb der Bürozeiten nimmt unser Telefonassistent Ihr Anliegen auf.
Rechtslage in Kürze
- Antikoagulanzien (Rattengift) sind seit dem 01.07.2026 nur noch für geschulte berufsmäßige Verwender mit Sachkunde zugelassen. (Biozid-Verordnung (EU) 528/2012, Zulassungsauflagen; § 15c GefStoffV)
- Befallsunabhängige Dauerbeköderung mit Rodentiziden ist seit 2014 grundsätzlich untersagt und seit dem 01.07.2026 ohne Ausnahme verboten. (Biozid-Verordnung (EU) 528/2012, Zulassungsauflagen)
- Klebefallen gegen Wirbeltiere sind verboten. (TierSchG § 13 Abs. 1)
- Lebensmittelbetriebe schützen sich im Rahmen der Eigenkontrolle vor Schädlingen und dokumentieren das. (VO (EG) 852/2004 Art. 4 und 5, Anhang II Kapitel IX)
- Laufende Schädlingsbekämpfung ist eine Betriebskostenposition, akute Bekämpfung ist Instandhaltung und Sache des Vermieters. (BetrKV § 2 Nr. 9; BGB § 535 Abs. 1)
Diese Punkte fassen die Gesetzeslage zusammen und ersetzen keine Rechtsberatung. Im Einzelfall entscheiden Behörde oder Gericht.
